Öffentliche Verwaltung

Im demokratischen Rechtsstaat steht der Bürger dem Staat mit seiner öffentlichen Verwaltung gegenüber. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge werden durch gesetzlich geordnete Verfahren geregelt. Wer etwas vom Staat will oder sich gegen den Staat wehrt, muss die bestehenden Regelungen und Entscheidungsprozesse der Verwaltung kennen. Das übernehmen wir für Sie. Beraten wir staatliche Stellen, etwa in der Wirtschaftsverwaltung, klären wir die Grenzen des Möglichen.

Hier ist eine andere Herangehensweise als im Privatrecht gefragt. Alles ist nur möglich vor dem Hintergrund der geltenden Bestimmungen; und das können je nach Gebiet recht viele sein. Denn neben die nationalen Vorschriften treten noch europäische Regelungen, die es zu beachten gilt.

Durch unsere langjährige Fokussierung auf das Immobilien- und Baurecht waren wir schon immer mit dem gesamten öffentlichen Baurecht, mitsamt den immissionsschutz-, umwelt- und kommunalabgabenrechtlichen Fragen beschäftigt. Auf diesen Gebieten führen wir – neben der reinen Beratung – auch die Prozesse vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten.

Haben Sie einen Bescheid erhalten, den Sie nicht verstehen? Fragen Sie sich nach den Erfolgsaussichten von Widerspruch oder Klage hiergegen? Benötigen Sie eine Genehmigung für eine private oder gewerbliche Betätigung? Es wird ein Bebauungsplan zur Einsicht ausgelegt und Sie möchten wissen, was Sie jetzt zu tun haben und ob Sie einen Normenkontrollantrag stellen müssen?

Typische verwaltungsrechtliche Gebiete, auf denen wir immer wieder tätig sind:

  • Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
  • Kommunalabgaben, wie Straßenbau- und Straßenausbaubeiträge
  • Enteignung
  • Kommunales Wirtschaftsrecht, insb. Gaststätten- und Gewerberecht
  • Öffentlicher Dienst

Scheuen Sie sich nicht und fragen Sie einfach unverbindlich an, ob und was wir für Sie tun können.